Schritt für Schritt zur Förderung

Die wirklich frohe Kunde ist: Die Beantragung der Fördergelder beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestaltet sich äußerst unkompliziert.

 

Nachfolgend ist die dazu notwendige Vorgehensweise transparent dargelegt:

1. Kostenfreies Vorgespräch führen

Wir bieten Ihnen ein detailliertes und unverbindliches Vorgespräch an - selbstverständlich kostenfrei. Im Rahmen eines etwa 1/2-stündigen Gesprächs erhalten Sie alle relevanten Informationen zum konkreten Projektablauf.

 

2. Förderantrag stellen

Wenn Sie sich zur Umsetzung der Energieberatung entschlossen haben, beantragen wir gerne die Fördermittel für Sie. Ihre Vorteile: Sie sparen Zeit und müssen sich nicht mit den Details der Fördermittelbeantragung auseinandersetzen.

 

3. Beratungsvertrag abschließen

Der mit uns geschlossene Beratungsvertrag tritt erst mit der schriftlichen Förderzusage des BAFA in Kraft. Somit haben Sie die Sicherheit, dass nur eine geförderte Energieberatung umgesetzt wird.

 

4. Beratung durchführen

Sobald Ihnen die Förderzusage vorliegt, kann die Beratung beginnen. Zu beachten ist, dass die Energieberatung innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein muss.

 

5. Abrechnungsunterlagen einreichen

Nachdem die Beratung erfolgt ist, müssen dem BAFA innerhalb von 3 Monaten alle notwendigen Unterlagen vorgelegt werden. Auch dabei unterstützen wir Sie selbstverständlich.

 

6. Zuschuss erhalten

Nach Überprüfung der Unterlagen wird die Förderung vom BAFA direkt an Ihr Unternehmen ausgezahlt.

Sie interessieren sich für den konkreten Beratungsablauf? Diese Informationen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.